Kontrollkriterien
Wir vergüten nur funktionstüchtiges original Tinten- und Tonerleergut. Dies bedeutet, dass Kartuschen die nicht mehr funktionstüchtig sind, d.h. Beschädigungen in irgendeiner Form aufweisen und somit nicht mehr uneingeschränkt dem Recyclingkreislauf zugeführt werden können, auch nicht von uns vergütet werden.
Alles eingehende Tinten- und Tonerleergut muß von uns bei der Wareneingangskontrolle nach folgenden Kriterien geprüft werden:
Kriterien für Original Tintenkartuschen:
Auf Bruchstellen, Kratzer und Beschädigungen am Gehäuse (z.B. Arretierungsstifte).
Auf Kratzer oder Beschädigungen an der Elektronik bzw. den Kontakten.
Auf Korrosion an den Metallteilen.
Auf aufgebohrte Öffnungen oder fehlende original Stöpsel an den Befüllöffnungen.
Auf fehlende Abdeckplatten oder verklebte Ventilöffnungen.
Auf sich ablösenden oder fehlenden Düsenplatten oder sonstigen Bauteilen.
Auf Löcher oder Bruchstellen am Gehäuse oder an den Platinen.
Auf Einstichöffnungen durch Nadeln oder Spritzen.
Auf Elektronikfehler beim Test in dafür entwickelten Prüfgeräten.
Leergut das irgendeines dieser Merkmale aufweißt, kann nicht mehr von uns recycelt werden und muß leider entsorgt werden. Diese fachgerechte Entsorgung wird von uns selbstverständlich im Rahmen des Umweltschutzes durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb garantiert.
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Kriterien für Original Tonerkartuschen:
Auf Beschädigungen am Originaletikett, auf zusätzliche Etiketten/Aufkleber.
Auf Kratzer, Dellen und Schäden an der Trommel, auf beschädigung des Chips.
Auf Löcher oder Bruchstellen in Gehäuse oder Trommel.
Auf Bruchstellen, Kratzer und Beschädigungen am Gehäuse wie z.B. den Klappen.
Auf auslaufenden Toner beim Schütteln.